Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Agentur ad-hamburg-rooms |
Präambel
Die Agentur ad-hamburg-rooms (im folgenden Vermittler genannt) ist auf dem Gebiet der kurzzeitigen Zimmervermittlung für Zwecke des Fremdenverkehrs tätig. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Regelung des Vertragsverhältnisses zwischen ad-hamburg-rooms und dem/den Mietinteressenten.
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| §1 |
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Vertretungsbefugnis
Der Vermittler vertritt den Vermieter im Rahmen des Abschlusses des Mietvertrages. Vertragspartner des Mietinteressenten ist daher nicht der Vermittler, sondern der jeweilige Vermieter des entsprechenden Mietobjekts.
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| §2 |
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Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermittlers per Email oder Fax zustande. Der Mietinteressent ist verpflichtet, die Bestätigung unverzüglich zu überprüfen, den Empfangzu bestätigen und eventuelle Mängel schriftlich anzuzeigen.
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| §3 |
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Zahlungsmodalitäten
Der Mieter leistet die Zahlung des Mietzinses direkt an den jeweiligen Vermieter vor Mietbeginn. Bei Buchungen mit längerem Vorlauf oder an Feiertagen sowie anderen besonderen Terminen kann eine Anzahlung anfallen.
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| §4 |
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Vertragsdauer, Stornierung
a) Die Vereinbarung über Mietdauer und -zeitraum werden mit Buchungsbestätigung verbindlich.
b) Dem Mieter steht ein Kündigungsrecht bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn zu. Es gelten die folgenden Staffeln:
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| Kündigung bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn |
20% des vereinbarten Mietzinses als Schadenersatz |
| Kündigung bis zu 2 Wochen vor Mietbeginn |
40% des vereinbarten Mietzinses als Schadenersatz |
| Kündigung bis zu 1 Woche vor Mietbeginn |
60% des vereinbarten Mietzinses als Schadenersatz |
Der Mieter kann sich nicht auf die Nichtentstehung eines Schadens durch Alternativvermietung berufen.
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| §5 |
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Leistungsstörungen
a) Der Vermittler hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Kommt der Vermieter seinen Pflichten nicht nach, so hat der Mieter lediglich einen Anspruch gegen diesen.
b) Sollte die Vertragserfüllung aus objektiven Gründen unmöglich werden, so entfallen jegliche Ansprüche gegen Vermieter und Vermittler. Der Vermittler behält sich vor, dem Mietinteressenten Alternativangebote zu unterbreiten.
c) Die Höhe des Schadensersatzes des Mietinteressenten gegenüber dem Vermittler ist in jedem Fall auf die Höhe der vereinbarten Leistung beschränkt.
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| §6 |
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Salvatorische Leistungsstörungen
a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Bestimmungen ungültig sein oder werden, so tritt an deren Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die dem von den Vertragsparteien gewollten wirtschaftlich am nächsten .
b) Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.
c) Gerichtstand ist, soweit eine Vereinbarung darüber zulässig ist, Hamburg
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